Ansprechpartnerin Reinigungsleistungen
09621 4753-28
jasmin.keski@wu-amberg.de
REINIGUNGSLEISTUNGEN
Im Mietvertrag und der Hausordnung sind die Reinigungsleistungen geregelt, welche von allen Mietern durchzuführen sind. Das betrifft in erster Linie die Zugangsbereiche innerhalb der Gebäude, also die Flure und Treppen.
Eine Möglichkeit ist der rotierende Reinigungsdienst, wo jede Mietpartei der Reihe nach die Reinigung übernimmt. Das funktioniert aber nur dort, wo sich alle Parteien beteiligen.
Manchmal wünschen die Bewohner bzw. Hausgemeinschaften aber, dass die Reinigungspflichten auf eine externe Reinigungsfirma übertragen werden. Auch das ist grundsätzlich möglich, wenn sich die Hausbewohner einig sind.
Wir kümmern uns gerne darum.
Die anfallenden Kosten werden dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen nach Anzahl der Wohnungen umgelegt.
Wenden Sie sich an uns, wenn in Ihrer Hausgemeinschaft Interesse an einer neuen Regelung besteht.
Hilfe? Oder haben
Sie fragen?