Ansprechpartner Umbaumaßnahmen
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UMBAUMAßNAHMEN
Als Miteigentümer der Genossenschaft wohnen unsere Mieter sozusagen im eigenen Haus und genießen hier ein lebenslanges Wohnrecht. Wir möchten, dass sie sich auch auf Dauer bei uns wohlfühlen und im Alter möglichst selbstbestimmt und selbstständig leben können.
Dazu können Umbaumaßnahmen erforderlich werden, die etwa eine weitgehende Barrierefreiheit herstellen und die Wohnung senioren- oder auch rollstuhlgerecht machen, wie zum Beispiel:
- Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche
- Montage von zusätzlichen Haltegriffen
- Erhöhte Toilettensitze
- Rollatorboxen in den Eingangsbereichen
BESPRECHEN SIE IHRE PLÄNE MIT UNS !
Alle Umbauarbeiten sind grundsätzlich bei uns zu beantragen. Dabei kann auch gleich abgeklärt werden, welche Arbeiten und Maßnahmen gegebenenfalls von der Genossenschaft im allgemeinen Interesse der Mitglieder übernommen werden können – und welche Sie bitte bei einem Privatunternehmen auf Ihre eigenen Kosten in Auftrag geben müssen.
Bauliche Veränderungen, die ohne unsere Genehmigung erfolgt sind, müssen bei Auszug aus der Wohnung in den Ursprungszustand zurückgeführt werden. Bitte wenden Sie sich also bei Umbauwünschen vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen die beste Lösung für alle Beteiligten.
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